Ein nicht näher genannter Chemiekonzern hat beim Bundesumweltamt einen Antrag auf Befreiung vom europäischen Emissionshandel gestellt. Als Begründung nennt das Unternehmen eine „grundsätzliche Abneigung gegen Zahlen“, die sich in den vergangenen Quartalen „verfestigt“ habe.

Das Umweltamt prüft die Zulässigkeit des Antrags. Ein Sprecher sagte, der Vorgang sei „formal ungewöhnlich, aber nicht ohne Vorbild“. Bereits 2023 hatte ein Stahlproduzent Befreiung wegen „allgemeiner Buchhaltungsmüdigkeit“ beantragt.

Umweltverbände reagierten entsetzt. Der BUND sprach von einem „zivilisatorischen Rückschritt“, der NABU von „gefühlter Bilanz“.